Für Studierende gehört das Auslandssemester schon seit vielen Jahren dazu. Aber auch Azubis müssen darauf nicht verzichten - denn seit 2005 besteht durch das Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt für mindestens vier Wochen und bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit zu absolvieren. Dieser wird auf die Ausbildung voll angerechnet, wenn im Ausland vergleichbare Ausbildungsinhalte oder zusätzliche, zum Beruf passende Kompetenzen vermittelt werden.
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