Bonn. Mit dem Hinweis auf ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Stuttgart (AZ: 31 0 67/05 KfH) hat der Kfz-Verband zur Vorsicht bei Preissenkungsaktionen geraten. Zwar habe dem Prozess ein Vorgang mit Orientteppichen zugrunde gelegen, doch seien nach der Rechtsprechung Teppiche und Kraftfahrzeuge langlebige Wirtschaftsgüter und damit „mit großer Wahrscheinlichkeit in der rechtlichen Beurteilung von Verkaufsmaßnahmen“ vergleichbar.
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