Arbeitet die Leuchtweitenregulierung (LWR) nicht einwandfrei, wird künftig keine Ausnahmeregelung bei der Hauptuntersuchung (HU) mehr erteilt. Das betrifft insbesondere ältere Fahrzeuge, bei denen die hydraulische Verstelleinrichtung nicht mehr richtig funktioniert. Ein Austausch ist vor allem aufgrund fehlender (Original-) Ersatzteile, aber auch aus Kostengründen teilweise schwierig.
weiter