Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Fahrverbot vermeiden

Auch dieses Jahr 330 Euro vom Staat

Die Neuauflage des Förderprogramms zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern startete Anfang 2012. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von leichten Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Die Fahrzeughalter erhalten dafür 330 Euro Barzuschuss vom Staat. Insgesamt stellt das Bundesumweltministerium 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel reichen für rund 90.000 Nachrüstungen. In der Förderperiode 2009/2010 wurden in Sachsen 14.373 Nachrüstungen vom Staat gefördert.
Mit der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen leistet der Autofahrer einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten in der Regel eine um eine Stufe bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren. Das betrifft auch die seit Ende 2011 in Halle und Magdeburg neu eingerichteten Umweltzonen und die für Dresden drohende.
Die Meisterbetriebe der Kfz-Innung beraten die nachrüstwilligen Autofahrer bei der Suche nach dem passenden Filter, stellen als anerkannte AU-Werkstatt nach dem Einbau auch die notwendigen Belege aus und verkleben die neue Feinstaubplakette. Auf der Internetseite www.feinstaubplakette.de können sich die Autofahrer vorab über die Nachrüstmöglichkeiten für ihr Fahrzeug informieren. Für die Nachrüstung entstehen je nach Fahrzeug und Umfang der Nachrüstung, etwa mit zusätzlichem Oxidationskatalysator, Kosten in Höhe von zirka 650 bis zu zirka 1 500 Euro. Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) in Eschborn. Dort ist die Antragstellung ab 1. Februar möglich.

 
Letzte Änderung: 30.01.2012
 
 

Service

Fiternachrüstung: Kfz-Betriebe beraten nachrüstwillige Autofahrer bei der Suche nach dem passenden Filter.

Foto:ProMotor