Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
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Filter für Wohnmobile

Bonn. Seit 1. Juni 2010 können Wohnmobilfahrer die staatliche Barförderung für Filter beantragen. Dabei gilt die Förderung rückwirkend – also auch für die Fälle, in denen das Fahrzeug seit dem 1. Januar 2010 nachgerüstet wurde. Das betrifft Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, die erstmals vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Vor allem ältere Wohnmobile haben somit wieder eine Chance auf die Erlaubnis zur Fahrt in Umweltzonen.

Wer sein Wohnmobil vor Urlaubsantritt „stadtfein“ machen will, sollte sich nach Angaben des Deutschen Kfz-Gewerbes rechtzeitig um einen Termin im Kfz-Meisterbetrieb kümmern. Denn wenn mehr als 30 Millionen Auto-Urlauber in den nächsten Wochen auf große Urlaubsfahrt gehen, herrsche auch in den Werkstätten Hochbetrieb.

Nach Angaben aus dem Bundesumweltministerium stehen bis zum Ende dieses Jahres insgesamt zirka 54 Millionen Euro für die Nachrüstförderung bereit. Damit könnten etwa 160 000 Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Unter www.bafa.de hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Antragsformulare im Internet bereit. pm

 

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