Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Teure Karnevalsfuhre

Bonn. Helau, Alaaf, Ahoi! Die Jecken sind los. Ab Weiberfastnacht am 3. März schunkelt sich Deutschland wieder beschwingt-beschwipst in die fünfte Jahreszeit. Damit die Polizei keinen Strich durch das Gaudi macht, rät das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe angetrunkenen Autofahrern, sich mit Taxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause chauffieren zu lassen. „Auch diesmal wird die Polizei verstärkt kontrollieren“, warnt Pressesprecher Ulrich Köster.

Alkoholfahrten werden streng geahndet. Schon ab 0,3 Promille im Blut riskieren die Narren ein halbes Jahr Führerscheinentzug und eine Geldstrafe, wenn sie alkoholbedingt auffallen. Bei mehr als 0,5 Promille drohen vier Punkte in Flensburg, 500 Euro Strafe und die Abgabe des Führerscheins mindestens einen Monat lang.

Für Fahranfänger gilt die strenge Null-Promille-Regel. Bei Missachtung zahlen sie 250 Euro und kassieren zwei Punkte. Verursachen die Jecken obendrein noch einen Unfall, kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihren Schutz einschränken oder ganz verweigern und die Haftpflicht bis 5.000 Euro Regress einklagen.

Wer wissen will, wie viel Promille er aktuell intus hat, dem helfen  Alkoholtester unterwegs auf die Sprünge. Die kleinen Geräte zeigen den Alkoholgehalt im Atem mit einer Messtoleranz ab plus/minus 0,05 Prozent bei 1 Promille digital an. Hilfreich auch: die App TÜV Süd-Bar – Geschlecht, Gewicht, Alkoholsorte und -menge sowie Trinkzeit ins iPhone eingeben, und der ungefähre Promillewert und die Ausnüchterungszeit werden ermittelt.

Damit aber gar nicht erst Katerstimmung aufkommt – Hände weg vom Steuer, wenn Alkohol im Spiel ist. Laut einer Studie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates plädiert die Mehrheit der Autofahrer hierzulande ohnehin für ein absolutes Alkoholverbot. Ein Trend, den auch die Bundesanstalt für Straßenwesen bei den Alkoholunfällen für das Jahr 2010 prognostiziert: Es wird ein deutlicher Rückgang um etwa 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr erwartet.

Was viele Jecken übrigens nicht wissen: Auch die schönste Gesichts-Maskerade am Lenkrad kann zusätzlich zehn Euro kosten. Nämlich dann, wenn gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung Sicht und Gehör des Fahrzeugführers beeinträchtigt sind.

 
Letzte Änderung: 04.02.2011
 
 

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