Dienstwagenbesteuerung

Seit dem 1. Januar 2019 werden elektrisch betriebene Dienstwagen (BEV/PHEV/FCEV) steuerlich gemäß §6 EStG gefördert. Nach zwei weiteren Anpassungen wurde die Förderung insbesondere für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge erhöht, zuletzt mit der Erhöhung der Kaufpreisgrenze im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets am 3. Juni 2020. Das Merkblatt zur Dienstwagenbesteuerung gibt Kfz-Betrieben und Dienstwagennutzern einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen. Es ist so gestaltet, dass es von den Kfz-Betrieben auch an Kunden ausgehändigt werden kann.

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