Datenschutz im Betrieb

Neues Datenschutzgesetz: Material für die Praxis

Auf der Zielgeraden zum neuen Datenschutzrecht am 25. Mai 2018 veröffentlichten die Landesdatenschutzbehörden fortlaufend neue Materialen. Die Unterlagen sollen die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Pflichten in der Praxis erleichtern.

Das bayerische Landesamt für Datenschutz hat die wesentlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung für kleine Unternehmen und Vereine zusammengefasst. Hierunter befinden sich auch die Anforderungen und ein sehr hilfreiches Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitungsverzeichnis) für Kfz-Werkstätten und Vereine. Zur Website

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg hat einen umfangreichen Ratgeber zur Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzesveröffentlicht. Zur Website

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen erläutert die technischen Anforderungen an den datenschutzgerechten Versand von E-Mails. Zur Website

Ebenfalls aus Nordrhein Westfalen stammt die Checkliste, die zur Kontrolle der Umsetzung der neuen Datenschutzpflichten verwendet werden kann. Zur Website

Fortlaufend ergänzt werden zudem die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz. Zur Website